In Äthiopien läuft die letzte Phase der Privatisierung. Wertvolle, erfolgreiche Unternehmen mit großem Geschäftspotential sollen transparent an den höchstbietenden in Privatbesitz überführt werden. Die Liste der privatisierenden Unternehmen fügen wir bei.
In einem fremden Land, in einer anders gearteten Geschäfts- und Kundenkultur zahlt es sich immer aus, mit einem adäquaten einheimischen Unternehmen zu kooperieren. So kann der Culture Clash wesentlich effektiver, ohne erheblichen finanziellen Verluste bewältigt werden.
Wir können vor Ort mit so einem lokalen Unternehmen aufwarten. Es sind für uns äußerst fähige, ambitionierte und erfolgreiche Mitarbeiter tätig. Englisch und Amharisch sowie auch andere in Äthiopien gesprochene Sprachen werden von uns in Wort und Schrift auf höchstem Niveau beherrscht. Und natürlich auch deutsch. Mit den wichtigsten Entscheidungsträgern des Landes stehen wir in einem regelmäßigen Gedankenaustausch über die wirtschaftlichen Tendenzen, Entwicklungen des Landes. Wir sind stolz darauf, unseren Beitrag zum Wohle Äthiopiens leisten zu dürfen.
Nach eingehenden Gesprächen mit den Leitern der Privatisierungsbehörde stellten wir fest, dass diese Entscheidungsträger trotz ihrer jahrelangen, reichlichen Erfahrungen auf ihrem Spezialgebiet stets neuen Anregungen gegenüber aufgeschlossen sind. Demnach erscheint es uns bei solchen Staatsunternehmen, die noch nicht zum Tender ausgeschrieben sind, sinnvoll, die Fachdiskussion mit der Behörde zu suchen. Auf diesem Wege können solche Sachargumente vorgetragen werden, die zusammen mit den Vorstellungen der Verkäufer als tragbarer Kompromiss den Tender aus Sicht potentieller Investoren etwa noch marktkonformer gestalten.
Wir beraten interessierte Unternehmen generell über die Gesamtsituation im Land, liefern über das entsprechende Marktsegment tiefgehende Zahlen sowie Fakten und nicht zuletzt wird unser Partner mit Konkurrenzanalysen unterstützt. Auch sind wir in der Lage, die von der Privatisierungsbehörde zur Verfügung gestellten Unterlagen nach objektiven Kriterien professionell zu analysieren, einen Going Concern Wert für das zu privatisierende Unternehmen zu errechnen sowie als Ergebnis der Gesamtanalyse eine Kaufpreisspanne vorzuschlagen.
Nach einem erfolgreichen Zuschlag wird ein wichtiger Rahmen für das zukünftige Wirtschaften des neuen Eigentümers mit dem sogenannten „sale agreement“ abgesteckt. In einem solchen Vertrag werden die Rechte und Pflichten des Erwerbers festgelegt. Hier bedarf es sehr viel Wissen über das Land sowie seine Gepflogenheiten, und eines Fingerspitzengefühls, wie man es einsetzt. Das Verhandlungsgeschick des neuen Eigentümers mit der Privatisierungsbehörde bestimmt zu einem erheblichen Maße seinen eigenen künftigen Wirtschaftserfolg. Bei dieser Thematik können wir den Löwenanteil dem Eigentümer nach seinen Vorgaben abnehmen beziehungsweise ihn bei dem Abschließen des Vertrages in den persönlichen Begegnungen mit der Privatisierungsbehörde gewinnbringend unterstützen.